Einführung der elektronischen Akte zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs

Zu sehen ist eine Illustration eines aufgeklappten Laptops. Auf dem Monitor sind gelbe Ordnerrücken von Aktenordnern zu sehen und zwei neue Ordner in roter Farbe werden wie Bücher in ein Bücherregal neu hinzugestellt. Auf dem hellblauen Hintergrund sind Icons um den Laptop herum zu sehen die Briefumschläge, Ladesymbole und auch Dokumente symbolisieren.
Einführung der elektronischen Akte zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs
Unsere Welt wird immer digitaler. Ob nun beim Shopping, der Beantragung von Dokumenten oder dem Abschließen von Versicherungen – in fast allen Bereichen unseres Lebens ist es mittlerweile möglich die Angelegenheiten von der Couch aus zu regeln. Die Justiz und Polizei ziehen hier jetzt an.

Vorgabe für die Einführung der elektronischen Akte sind hier die §§ 32-32f der Strafprozessordnung (StPO). Bis zum 1. Januar 2026 sind demnach alle Akten in Strafsachen ausschließlich elektronisch zu führen. 

Um auch Ihnen eine Anzeigenerstattung von zu Hause aus zu ermöglichen, hat die Polizei NRW im August 2022 die Internetwache veröffentlicht. Hier können Bürgerinnen und Bürger rund um die Uhr Strafanzeige erstatten. Ein großer Schritt in Richtung Digitalisierung. Nun stellen wir zudem auf die elektronische Aktenführung (E-Akte) um. 

Was bedeutet das für die Arbeit der Polizei?

Ab heute, 24. März 2025, werden die erstatteten Strafanzeigen auf unseren Wachdienststellen nicht mehr ausgedruckt sondern nur noch in digitaler Form bearbeitet. Die Papierakte wird damit abgeschafft, Ressourcen werden eingespart und physische Poststeuerung minimiert. 
In sehr guter Zusammenarbeit mit der hiesigen Staatsanwaltschaft und den Gerichten wurde eine erfolgreiche Einführung der E-Akte erzielt. 

Was genau bedeutet das für Sie?

Ab sofort können wir Ihnen als Anzeigenerstatter benötigte Dokumente digital per Mail zur Verfügung stellen. Ebenso haben Sie nun die Möglichkeit uns Ihre Dokumente digital an eigens dafür vorgesehene Mail-Adressen zu steuern. Diese Mail-Adressen werden Ihnen bei Anzeigenerstattung mitgeteilt. 

Welche Vorteile bietet die E-Akte?

Neben den bereits erwähnten Einsparungen an Ressourcen wie Papier und auch finanziellen Mitteln, wird zudem die wiederholte händische Weitergabe der Akten zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft entfallen. Des weiteren bieten wir Ihnen damit einen größeren Komfort sowie weniger Wartezeit und hoffen, dass wir Ihnen eine so ärgerliche Sache wie eine Anzeigenerstattung so einfach wie möglich machen können. 

Dennoch gilt:

In Notfällen sollte man weiterhin die 110 wählen!

Ein Notfall könnte vorliegen, wenn…

…Sie sich bedroht fühlen, in Gefahr sind oder einer Straftat ausgesetzt sind, die einen polizeilichen Einsatz erfordert.

…Sie beobachten, dass andere in solche Situationen geraten.

…Sie eine Person vermissen, bei der Sie nicht sicher ausschließen können, dass sie sich in einer hilflosen Lage oder in Gefahr befindet.

Und auch bei vermissten Kindern wenden Sie sich bitte stets und unmittelbar an die Polizei. 

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110