Allgemeine Informationen zum Versammlungswesen

Grundgesetz
Allgemeine Informationen zum Versammlungswesen
Hier erhalten Sie Hinweise zum Anmeldeverfahren öffentlicher Versammlungen oder Demonstrationen

Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehören wesentlich das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln.

Art. 8 Grundgesetz (GG): (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes beschränkt werden.

Versammlungen und Aufzüge müssen grundsätzlich 48 Stunden vor öffentlicher Bekanntgabe (vor Aufruf) bei der örtlich zuständigen Polizeibehörde angezeigt werden.

Für die Polizei besteht dann die Pflicht, die Versammlung zu ermöglichen und zu schützen.

Aus diesem Grund berät die Polizei gerne bezüglich der Einzelheiten der Versammlung. Bei Unklarheiten oder umfangreicheren Planungsnotwendigkeiten werden Sie durch die Polizei zu einem Kooperationsgespräch eingeladen, in welchem gemeinsam Unklarheiten beseitigt und etwaige Probleme gelöst werden können.

 

Richten Sie Ihre Anzeige und Fragen bitte an das:

Polizeipräsidium Mönchengladbach
Sachgebiet 1.2

Tel.: 02161 290

E-.Mail: Versammlungen.MG [at] polizei.nrw.de (Versammlung[dot]MG[at]polizei[dot]nrw[dot]de)

Krefelder Straße 555
41066 Mönchengladbach

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110