Anmietung einer Liegenschaft zur Unterbringung einer Diensthundstaffel
Das Polizeipräsidium Mönchengladbach führt eine unverbindliche Marktkonsultation durch, um eine beabsichtigte zukünftige Auftragsvergabe vorzubereiten und Interessenten über Ihre Pläne zur Auftragsvergabe und die Anforderungen an den Auftrag zu unterrichten.
Gegenstand der Marktkonsultation ist die Bereitstellung eines polizeifunktionalen Dienstgebäudes zur Unterbringung von Mitarbeitern und Diensthunden. Darüber hinaus sind Flächen für Stellplätze und Freiflächen zur Durchführung von Trainings erforderlich.
Wichtig für das Gesamtkonzept ist dabei, ein Mietobjekt möglichst in einem Radius von bis zu 5 Kilometern um den Hauptstandort der Polizei Mönchengladbach (Krefelder Str. 555) oder alternativ mit unmittelbarer Verkehrsanbindung an das Bundesautobahnnetz der Region anzubieten.
Aufgrund der besonderen Nutzungsart des Mietobjekts sollte sichergestellt sein, dass Lärmemissionen ausgehend von der Nutzung keine Beeinträchtigung für das nachbarschaftliche Umfeld darstellen. Gleichzeitig sollte das Umfeld selber weitestgehend frei von Beeinträchtigungen für Mensch und Tier innerhalb der Liegenschaft sein.
Der Vermieter muss geeignet und in der Lage sein, ein adäquates und wirtschaftliches Mietobjekt mit rd. 250 m² Hauptnutzfläche (inkl. Sanitärbereiche, Duschen und Umkleiden) sowie ca. 1.500 m² Außenfreifläche (z.B. Wiese-, Weidegrundstück) anzubieten. Der Vermieter muss Angaben über die voraussichtliche Bezugsfähigkeit des Objekts machen.
Folgende Anforderungen an ein Mietobjekt zur Unterbringung der Diensthundstaffel sind derzeit geplant:
- Erforderliche Nutzungen: Büroräume, Aufenthaltsraum, Lagerräume, Trockenraum, Futterküche, nach Möglichkeit integrierte Zwingeranlage zur Unterbringung der Diensthunde, alternativ geeignete Aufstellmöglichkeit einer Zwingeranlage
- Bis zu 10 Stellplätze am Mietobjekt
Es wird hierbei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich vorliegend um kein förmliches Vergabeverfahren nach den Vorschriften des allgemeinen Vergaberechts bzw. öffentlichen Auftragswesen handelt.
Das Polizeipräsidium Mönchengladbach behält sich vor, die Marktkonsultation jederzeit zu beenden und / oder seine Verfahrensweise bzw. den Ablauf der Marktkonsultation jederzeit zu ändern, ohne hierfür einen Grund zu nennen.
Rechtsansprüche – gleich welcher Art – etwa auf Teilnahme an der Marktkonsultation und / oder auf Durchführung bzw. Teilnahme eines / an einem entsprechenden Vergabeverfahren und / oder auf Beauftragung bestehen nicht. Insbesondere können gegenüber dem Polizeipräsidium Mönchengladbach keine Schadensersatzansprüche wegen der Beendigung und / oder Ablaufs der Marktkonsultation geltend gemacht werden. Den Interessenten an dieser Marktkonsultation steht auch keine Vergütung und / oder Aufwendungs- bzw. Kostenersatz zu.
Die Interessenten werden hiermit gebeten, eine unverbindliche formlose Interessenbekundung zu erstellen und diese beim
Polizeipräsidium Mönchengladbach
Dir. ZA – ZA 1.1
Krefelder Str. 555
41066 Mönchengladbach
bis spätestens 01.08.2023 schriftlich oder elektronisch (ZI1.Moenchengladbach [at] polizei.nrw.de (ZI1[dot]Moenchengladbach[at]polizei[dot]nrw[dot]de)) einzureichen.
Für Rückfragen stehen Ihnen Herr Riepe, Tel: 02161/29 16000, oder Herr Mölters, Tel: 02161/29 16100 zur Verfügung.