Egal ob nach dem feucht-fröhlichen Besuch im Club oder bei Freunden:
Auf einem E-Scooter gelten im Hinblick auf den Alkoholkonsum die gleichen Regeln, wie mit einem Auto!
Im Klartext bedeutet das:
Fahrerinnen und Fahrer eines E-Scooters, die sich noch in der Probezeit befinden, müssen die Null-Promille-Grenze beachten. Ab einem Promillewert von 0,5 liegt eine Ordnungswidrigkeit vor.
Bei einem Promillewert von 1,1 – hier spricht man auch von der so genannten absoluten Fahruntauglichkeit - ist nach §316 StGB sogar einen Straftatbestand erfüllt. Dafür gibt es Punkte in Flensburg. Ferner droht ein ein- bis dreimonatiges Fahrverbot. Ein hohes Bußgeld kommt obendrein noch dazu.
Also:
Bringen Sie sich und andere nicht in Gefahr - und denken Sie an Ihren Führerschein: Nehmen Sie nach dem Konsum alkoholischer Getränke besser ein Taxi oder lassen Sie sich von Freunden oder Verwandten nach Hause fahren. Ein E-Scooter ist nach dem Konsum von Alkohol keine adäquate Alternative!