Eingriff in die Privatsphäre
In etwa der Hälfte der Fälle bleibt es bei einem Einbruchversuch, weil die Täter nicht in die Wohnungen oder Häuser gelangten oder nichts entwendeten. Dennoch, das Durchwühlen von Schränken und Schubladen ist ein Eingriff in Ihre Privatsphäre. Das wiegt oft schwerer als ein materieller Verlust. Es ist daher wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger sich über die Möglichkeiten des Wohnungseinbruchschutzes beraten lassen, um ihren eigenen Wohnbereich besser schützen zu können.
Mit der Kampagne gegen den Wohnungseinbruch schiebt die Polizei in NRW den Tätern - unter Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger - einen Riegel vor.
Kern der Kampagne ist der dreifache Riegel gegen Einbrecher:
- Achten Sie auf verdächtige Personen und Situationen.
- Rufen Sie im Verdachtsfall sofort die Polizei über 110.
- Lassen sie sich neutral und kostenlos von Ihrer Polizei zum Einbruchschutz beraten.
Wichtig:
Einbrecher steigen zu jeder Tageszeit ein. Häufig geschieht es tagsüber, wenn die Bewohner „nur mal kurz weg“ sind. In den Wintermonaten machen sie sich die früh einbrechende Dunkelheit zu nutze. Die Täter haben es eilig und nutzen jede günstige Gelegenheit.
Sichern Sie mögliche Schwachstellen Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung durch den Einbau geprüfter und zertifizierter Sicherungstechnik. Die Technischen Fachberater der Polizei NRW in den Kommissariaten für Kriminalprävention und Opferschutz Ihrer örtlichen Polizeibehörde beraten Sie dazu neutral und kostenlos.
Eine Beratungsstellensuche nach Postleitzahlen und weitere Informationen zur Polizeilichen Kriminalprävention finden Sie auch unter www.k-einbruch.de.
Lassen Sie die Sicherungstechnik fachgerecht von Unternehmen montieren, die auf den Adressennachweisen des Landeskriminalamtes NRW gelistet sind. Die Adressnachweise von Fachunternehmen für mechanische Sicherungseinrichtungen und für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen finden Sie auf der Internetseite auf www.k-einbruch.de.
Dort werden die jeweiligen Fachbetriebe aller Bundesländer in einer bundesweiten Errichterdatenbank aufgeführt. Sie können Ihre Suche mit einer Filterfunktion z. B. nach Postleitzahlen, Ort, Bundesländern oder Umkreissuche für Ihre Bedürfnisse anpassen.
Zur nachhaltigen Verbesserung der Sicherheit in Mehrfamilienhäusern und deren Umfeld sollten – neben der sicherheitstechnischen Ausrüstung von Türen und Fenstern – auch Empfehlungen zur kriminalpräventiven Städteplanung und Baugestaltung umgesetzt werden. Diese zielen darauf ab, die soziale Struktur, wie z. B. den Zusammenhalt und das Miteinander in der Nachbarschaft sowie das Interesse am Wohnumfeld positiv zu beeinflussen. Dadurch wachsen auch die soziale Kontrolle und die Bereitschaft, sich als Zeuge zur Verfügung zu stellen. Daneben sollen durch baulich-räumliche Gestaltungsmaßnahmen u. a. Faktoren reduziert werden, welche die Begehung von Straftaten begünstigen.
Im Download "Gemeinsam sicher wohnen! - Gebäudeausstattung von Mehrfamilienhäusern" finden Sie Informationen für Eigentümer und Hausverwaltungen zum Einbruchschutz.
Zudem steht Ihnen die Infotafel mit Hinweisen für Bewohner von Mehrfamilienhäusern als Download zur Verfügung.
Diese kann entweder als Aushang in Treppenhäusern verwendet oder als Flyer verteilt werden. Für weitere Informationen stehen Ihnen die technischen Fachberater in den Kreispolizeibehörden vor Ort zur Verfügung.
Für Renovierungs- und Umbauarbeiten von Bestandsimmobilien gibt es die Möglichkeit für den Einbau einbruchhemmender Produkte einen Zuschuss oder eine staatliche Förderung zu erhalten. Informationen zu den in Nordrhein Westfalen bestehenden Förderungsmöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der bundesweiten Einbruchschutzkampagne K-Einbruch www.k-einbruch.de (unter dem Reiter „Förderung“).
Sollten Sie oder eine Ihnen nahestehende Person Opfer eines Einbruchs geworden sein, so können Sie Informationen zum Verfahrensablauf und Tipps in der rechts aufgeführten Broschüre Opferschutz nachlesen. Adressen von wichtigen Ansprechpartnern können Sie im Kriminalkommissariat für Kriminalprävention und Opferschutz Ihrer örtlichen Polizeibehörde erfragen.
Sollte dennoch bei Ihnen eingebrochen worden sein und Ihnen sind Gegenstände abhandengekommen, benötigen Polizei und Versicherung eine genaue Beschreibung der gestohlenen Gegenstände. Markieren Sie Ihre Wertgegenstände eindeutig, beispielsweise mit einer Gravur und notieren Sie die wichtigsten Daten.
Im Medienangebot des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes finden Sie eine Wertgegenstandsliste zur Erfassung Ihrer Wertgegenstände.
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