Polizei Mönchengladbach
Öffentliche Zustellungen und Bekanntmachungen
An dieser Stelle werden Aufforderungen zur Abholung von Schreiben des Polizeipräsidiums Mönchengladbach veröffentlicht.
Die Schreiben konnten dem Adressaten aus verschiedenen Gründen nicht zugestellt werden. Die Aufforderungen zur Abholung werden für zwei Wochen eingestellt, nach Ablauf dieser zwei Wochen gilt das Schreiben des Polizeipräsidiums Mönchengladbach als dem Adressaten zugestellt (Öffentliche Zustellung).
Diese sogenannte öffentliche Bekanntmachung ist gemäß § 10 LZG NRW zulässig.