Katastrophen bei Fußballspielen wie 1985 in Brüssel (39 Tote, 454 Verletzte) und 1989 in Sheffield (96 Tote, 766 Verletzte), die unter anderem gravierende Sicherheitsmängel und unzureichende Konzepte bei beteiligten Institutionen offenbarten, veranlassten die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) zu handeln. Nachdem sich gewalttätige Erscheinungen zunehmend auch bei Fußballspielen in deutschen Stadien und durch deutsche Hooligans zeigten, mussten Strategien entwickelt werden, um dem sich ausbreitenden Gewaltphänomen zu begegnen und die öffentliche Sicherheit und Ordnung bei Fußballspielen zu gewährleisten.
Eine von der IMK eingesetzte interdisziplinäre Arbeitsgruppe entwickelte in der Folge unter anderem das Nationale Konzept Sport und Sicherheit (NKSS). Das NKSS zeigt die Verantwortlichkeit aller an der Planung und Durchführung von Fußballspielen beteiligten Institutionen und Vereinen auf und empfiehlt insbesondere den Vereinen als Veranstalter Maßnahmen zur Umsetzung. Nach einer Fortschreibung 2012 bildet das NKSS heute einen ganzheitlichen Ansatz. Wesentliches Element des NKSS ist die institutionalisierte Zusammenarbeit aller Beteiligten. Aus diesem Grund sind auf Bundesebene der Nationale Ausschuss Sport und Sicherheit (NASS) und auf lokaler Ebene örtliche Ausschüsse Sport und Sicherheit (ÖASS) eingerichtet worden.
Zudem wurden Standards für die anlassbezogene polizeiliche Aufklärung sowie den polizeilichen Informationsaustausch erarbeitet. Daraus resultierte unter anderem die Einrichtung der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) in NRW sowie die Erstellung der Jahresberichte Fußball.
Nähere Informationen zum NKSS sowie zur ZIS finden Sie in den folgenden Artikeln.