Keine Toleranz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen

Titelbild der Kampagne Verantwortung stoppt Vollgas
Keine Toleranz bei verbotenen Kraftfahrzeugrennen
Immer wieder führen Rennen zu folgenschweren Unfällen. Manchmal enden sie auch tödlich. Zur Bekämpfung von verbotenen Kraftfahrzeugrennen setzt die Polizei NRW auf konsequentes Einschreiten unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten.

Die Polizei NRW leitet schon bei einem Anfangsverdacht der Teilnahme an verbotenen Rennen im Straßenverkehr Strafverfahren ein. Hier gilt die Null-Toleranz-Strategie. Menschen, die durch Rasen im Straßenverkehr das Leben von Unbeteiligten gefährden, werden durch die Polizei konsequent, unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten verfolgt. Seit der Einführung des Straftatbestands § 315d StGB „Verbotene Kraftfahrzeugrennen“ im Jahr 2017, ist die Zahl der polizeilich festgestellten Verstöße in Nordrhein-Westfalen bis heute um fast 600 Prozent gestiegen. Im Zusammenhang mit verbotenen Kraftfahrzeugrennen hat die Polizei NRW im Jahr 2023 in 2144 Fällen ermittelt.

 
Verbotene Autorennen sind ein großes Thema für die nordrhein-westfälische Polizei. Kaum ein Tag vergeht, ohne dass ein Rennen oder eine waghalsige Aktion festgestellt werden.
Verbotene Autorennen sollten auch ein Thema im Unterricht sein. Deshalb hat die Polizei NRW ein spannendes und hochwertiges Unterrichtskonzept erarbeitet, das in die Verkehrsunfallpräventionsarbeit im Bereich der Sekundarstufe 1 (10. Klasse) und Sekundarstufe 2/Oberstufe integriert werden kann.
„Unfälle passieren nur Anderen“ ist ein häufiger Irrglaube junger Fahranfängerinnen und Fahranfänger. Mit dem Bildungskonzept für Fahrschulen legt die Polizei NRW erstmals ein Präventionskonzept für diese Zielgruppe vor.
In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110