Der „Rote Freitag“ der Stadt Bialystok (27.06.1941) ist ein Gedenktag, der eine traurige, historische Verbindung zur Polizei Mönchengladbach hat: Ein führender Polizist, der auch in Mönchengladbach wirkte, war maßgeblich an dem abscheulichen Massaker beteiligt.
Hintergrund: Was geschah am 27.06.1941 in Bialystok?
KHK Rainer Breuer hat die Ereignisse zusammengefasst:
Am 22. Juni 1941 begann der Überfall der Deutschen Wehrmacht auf die Sowjetunion. In diesem Zusammenhang zog am 27. Juni 1941 das aus Köln stammende Polizeibataillon 309 kampflos in die ostpolnische Stadt Bialystok ein und nahm alle jüdischen Männer fest, derer man bei Hausdurchsuchungen nach „Widerstandsnestern und Waffen" im jüdischen Viertel habhaft wurde. Hierbei kam es zu ersten willkürlichen Erschießungen. Es folgten Erschießungen der Festgenommenen in einem Park, die bis zum Einbruch der Dunkelheit andauerten. Circa 700 bis 800 festgenommene Juden sperrten sie in die große Synagoge, in die man zuvor Benzinfässer verbracht hatte. Das Gebäude wurde verbarrikadiert und schließlich in Brand gesetzt. Eingeschlossene, die es in ihrem Todeskampf noch bis an die Fenster der Synagoge schafften, wurden durch Angehörige des Bataillons, die die äußere Absperrung bildeten, erschossen. Im weiteren Verlauf griff der Brand der Synagoge auf das jüdische Viertel der Stadt über, bei welchen nochmals etwa 1.000 Menschen ihr Leben verloren. Insgesamt kamen durch das Kölner Polizeibataillon 309 bzw. durch deren Polizisten an diesem einzigen Tag circa 2.000 bis 2.200 Menschen ums Leben.
(Quelle: Wikipedia und Heiner Lichtenstein, „Himmlers grüne Helfer“, S. 74 ff).
Der Kommandeur des in Köln aufgestellten Bataillons 309 bzw. der Hauptverantwortliche dieses Verbrechens, der Polizeimajor Ernst Weis, stammte aus Mönchengladbach, wo ihm schon zu Zeiten der Weimarer Republik die Leitung eines Polizeireviers und einer Hundertschaft übertragen wurde.
Das genannte Verbrechen des Kölner Polizeibataillons 309 hatte in den 1960er- und 1970er-Jahren ein juristisches Nachspiel. Von 15 angeklagten Angehörigen des Bataillons verurteilte das Landgericht Wuppertal 1968 drei zu „lebenslänglich“. Sechs Angehörige bekannte man wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 700 Menschen für schuldig, sah jedoch von einer Strafe ab. Ein Zugführer des Bataillons nahm sich 1967 in der Wuppertaler Untersuchungshaft das Leben.
Ernst Weis wurde während des Krieges noch zweimal befördert. Er überlebte den Krieg und kehrte wieder zu seiner Familie nach Mönchengladbach zurück. In den Polizeidienst gelangte er - im Gegensatz zu vielen Angehörigen des Bataillons - nicht mehr. Die drei genannten lebenslänglichen Schuldsprüche hob der Bundesgerichtshof 1971 weitestgehend wieder auf, so dass in diesen drei Fällen neu verhandelt werden musste. 1973 bestätigte das Landgericht Wuppertal zwei lebenslängliche Urteile, zu einer Verbüßung kam es jedoch nicht. Der dritte Fall wurde 1977 von einem anderen deutschen Landgericht eingestellt.
Nach Ende des Krieges versahen fünf Angehörige dieses Bataillons Dienst bei der Polizei Mönchengladbach.
Polizeipräsident Mathis Wiesselmann:
„Dieser schreckliche Bezug nach Mönchengladbach ist für uns alle eine Ermahnung und Erinnerung, zu was Menschen und auch Polizisten in totalitären Systemen fähig sind. In einer Zeit, in der uns in der Gesellschaft rassistisches, extremistisches und menschenverachtendes Gedankengut begegnet, leider auch in den eigenen Reihen, ist der Blick auf die Geschichte und das Gedenken sehr bedeutsam. Möge es wie ein heilsames Medikament gegen die Ausbreitung unguten Gedankengutes wirken. Ich bin Herrn Breuer außerordentlich dankbar, dass er uns an diesen Gedenktag erinnert und mit der Geschichte konfrontiert. Dies ist allein seiner Eigeninitiative und seinem polizeihistorischen Interesse zu verdanken.“