Einbruchschutz

Riegel vor Motiv "Hier nicht!"
Einbruchschutz
Wie schützen Sie Ihr Eigentum vor Kriminalität? Neben ausführlichen Informationen finden Sie hier Adressen von Firmen, die Sicherungstechnik fachgerecht installieren.
LKA NRW

 

Allgemeines

Die Polizeiliche Kriminalstatistik verzeichnet jährlich hohe Fallzahlen für den Wohnungseinbruchdiebstahl. Ein Einbruchdiebstahl kann ein einschneidendes Erlebnis für die Betroffenen sein und nicht nur materielle, sondern auch große psychische Schäden anrichten. Aus diesem Grund möchte die Polizei NRW Sie bestärken sich um Ihre persönliche Sicherheit zu kümmern und sich vor einem Einbruch zu schützen.

Beliebte Angriffspunkte für Einbrecher sind alle schlecht gesicherten Gebäudeöffnungen (Haustür, Wohnungseingangstür, Balkontüren, Terrassentüren, Fenster, Kellerzugänge, pp.). Dass man sich vor einem Einbruch schützen kann, zeigt die Erfahrung der Polizei: Mehr als 40 % der Einbrüche bleiben im Versuch stecken, nicht zuletzt wegen sicherungstechnischer Einrichtungen.

Einbruchsschutz

Neben dem richtigen Verhalten können auch mechanische und elektronische Sicherheitsprodukte vor Kriminalität, insbesondere Einbruchskriminalität, schützen.

Die Wirksamkeit dieser Sicherungsprodukte ist nur bei einer fachgerechter Projektierung und Montage gewährleistet. In den nachfolgenden und rechts stehenden Adressennachweisen sind Firmen aufgeführt, die sich zur Beachtung einer fachgerechten Projektierung und Montage verpflichtet haben. Neben diesen Adressennachweisen finden Bürger und interessierte Firmen Informationen darüber, welche Voraussetzungen für die Aufnahme in den Adressennachwein vorliegen müssen und welche Pflichten von den aufgenommenen Firmen anerkannt wurden, bzw. anerkannt werden müssten.

Weitere Informationen zum Thema „Prävention von Vermögens und Eigentumskriminalität“ finden Sie unter der entsprechenden Rubrik.

Kampagne gegen Einbruchdiebstahl „Riegel vor! Sicher ist sicherer.“

Die Polizei NRW hat zur Bekämpfung der Einbruchskriminalität im Jahr 2011 die Kampagne „Riegel vor! Sicher ist sicherer.“ ins Leben gerufen. Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen zum Thema Einbruchschutz.

 

Fachunternehmen/Errichterunternehmen für mechanische Sicherungseinrichtungen

Lassen Sie die Sicherungstechnik fachgerecht von Unternehmen montieren, die auf den sogenannten Adressnachweise des Landeskriminalamtes (LKA) NRW gelistet sind. Die Adressnachweise finden Sie in der bundesweiten Errichterdatenbank. Dort werden die jeweiligen Fachbetriebe aller Bundesländer in einer bundesweiten Errichterdatenbank aufgeführt. Sie können Ihre Suche mit einer Filterfunktion z. B. nach Postleitzahlen, Ort, Bundesländern oder Umkreissuche für Ihre Bedürfnisse anpassen.

Errichterunternehmen, die im Adressnachweis für mechanische Sicherungseinrichtungen des LKA NRW aufgenommen sind, erfüllen die erforderlichen formellen, personellen und fachlichen Voraussetzungen eines Pflichtenkatalogs und haben sich unter anderem verpflichtet:

  • geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende (Nachrüst-)Produkte anzubieten
  • eine fachgerechte Kundenberatung zu garantieren
  • den Kunden schriftliche und eindeutige Angebote abzugeben
  • nach Auftragserteilung die Einbauvorschriften der Hersteller sowie die geltenden
  • einschlägigen Vorschriften und Normen zu beachten und
  • eine fachgerechte Montage durch eigene Fachkräfte vorzunehmen

Die Polizei NRW übernimmt keine Haftung für die durch diese Unternehmen ausgeführten Arbeiten. Vereinzelt gibt es auch bei gelisteten Firmen Hinweise auf eine nicht den Regelwerken entsprechende Durchführung.

Darüber hinaus können grundsätzlich auch nicht gelistete Firmen fachgerechte Montagen von Sicherungstechnik leisten.

Fachunternehmen/Errichterunternehmen von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen (ÜMA/EMA)

Ergänzend zu geprüften/zertifizierten mechanischen Sicherungseinrichtungen kann die Installation von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sinnvoll sein.

Den Adressnachweis finden Sie in der bundesweiten Errichterdatenbank. Dort werden die jeweiligen Fachbetriebe aller Bundesländer in einer bundesweiten Errichterdatenbank aufgeführt. Sie können Ihre Suche mit einer Filterfunktion z. B. nach Postleitzahlen, Ort, Bundesländern oder Umkreissuche für Ihre Bedürfnisse anpassen.

Die im Adressnachweis für Errichterunternehmen von Einbruchmelde- und Überfallmeldeanlagen aufgeführten Firmen erfüllen die erforderlichen formellen, personellen und fachlichen Voraussetzungen des Pflichtenkatalogs und haben sich unter anderem zu folgenden Punkten verpflichtet:

  • ÜMA/EMA so zu projektieren, installieren und Instand zu halten, dass Einbruchversuche möglichst frühzeitig gemeldet werden und Falschalarme durch entsprechende Maßnahmen weitgehend ausgeschlossen sind
  • grundsätzlich nur Anlagenteile/Geräte für ÜMA/EMA einzusetzen, die sowohl einzeln als auch auf bestimmungsgemäßes Zusammenwirken von einer für den Bereich "Gefahrenmeldeanlagentechnik" akkreditierten Zertifizierungsstelle (zum Beispiel BSI, VdS) geprüft und zertifiziert sind
  • die im Pflichtenkatalog aufgeführten Normen, Regelwerke und Richtlinien einzuhalten
  • alle Projektierungs-, Installations- und Instandhaltungsarbeiten gemäß den Festlegungen des Pflichtenkatalogs durch eigene und regelmäßig zu beschulende Fachkräfte vorzunehmen
  • den Anlagenbetreibern/Kunden schriftliche und eindeutige Angebote abzugeben
  • zu jeder installierten ÜMA/EMA eine Anlagenbeschreibung gemäß den Anforderungen des Pflichtenkatalogs zu erstellen, beide Ausfertigungen zu unterschreiben und eine Ausfertigung dem Betreiber auszuhändigen (für die Polizei von Interesse)
  • den Anlagenbetreiber sowie weitere von diesem benannte Personen angemessen und verständlich in die Funktion und Bedienung der ÜMA/EMA einzuweisen
  • auf Anforderung des LKA NRW gemeinsam mit diesem ÜMA/EMA überprüfen zu lassen

Die Polizei NRW übernimmt keine Haftung für die durch diese Unternehmen ausgeführten Arbeiten.

Pflichtenkataloge

Die im Adressnachweis aufgeführten Fachunternehmen (rechte Seite unter "Weitere Informationen") haben sich zum Nachweis ihrer Qualifikation einem Aufnahmeverfahren des LKA NRW gestellt.

Das Aufnahmeverfahren richtet sich nach dem jeweils einschlägigen Pflichtenkatalog. Die Pflichtenkataloge beschreiben die Aufnahmekriterien, welche die Errichterunternehmen für eine Aufnahme erfüllen müssen sowie die Pflichten, deren Einhaltung die Errichterunternehmen mit ihrer Aufnahme gewährleisten müssen. Die Pflichtenkataloge finden Sie auf der rechten Seite im Download Bereich.

Informationen zu Schulungen und Regelwerke für den Bereich Mechanik finden Sie auf der Internetseite des bayerischen Landeskriminalamtes (www.polizei.bayern.de in der Rubrik: Schützen und Vorbeugen – Beratung – Technische Beratung- Pflichtenkataloge für Errichterunternehmen).

Die Aufnahmeanträge für die Adressenachweise des LKA NRW finden Sie im Anhang des jeweiligen Pflichtenkataloges, die sich auf der rechten Seite im Download Bereich befinden. 
 

Den ausgefüllten Antrag und alle einzureichenden Unterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse:

Landeskriminalamt NRW
Sachgebiet 32.2 - Technische Prävention
Völklinger Str. 49
40221 Düsseldorf

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110