Die an Wochenenden angeordnete Videobeobachtung in der Mönchengladbacher Altstadt ist mit Wirkung zum 1. September um weitere zwölf Monate verlängert worden. Der videobeobachtete Bereich bleibt identisch und kann der Karte, die zum Download bereit steht, entnommen werden.
Vor jeder Verlängerung wird die polizeilich relevante Lage im videobeobachteten Bereich analysiert und neu bewertet. 2024 kam es zu unwesentlich mehr Einsätzen als im Vorjahr. Die Anzahl der durch Videobeobachtung initiierten Einsätze ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.
Zu Zeiten der Videobeobachtung führt die Polizei Mönchengladbach in dem relevanten Bereich gezielte Präsenzstreifen durch, um für Bürgerinnen und Bürger ansprechbar zu sein.
Gemäß § 15 a Abs. 1 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) kann die Polizei zur Verhütung von Straftaten einzelne öffentlich zugängliche Orte, an denen wiederholt Straftaten begangen wurden und deren Beschaffenheit die Begehung von Straftaten begünstigt, mittels Bildübertragung beobachten und die übertragenen Bilder aufzeichnen, solange Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an diesem Ort weitere Straftaten begangen werden. Die Beobachtung ist, falls nicht offenkundig, durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
Beim Polizeipräsidium Mönchengladbach wurde, unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe, die Videobeobachtung in der Mönchengladbacher Altstadt 2004 eingeführt.
Ob die Voraussetzungen weiterhin gegeben sind, wird seitdem durch jährliche Auswertungen geprüft.
Durch die Videobeobachtung werden beim Betreten des Sichtbereiches der Kameras Ihre personenbezogenen Daten als Videodaten verarbeitet.
Weiterführende Informationen finden Sie im Informationsblatt zum Download.
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte folgende E-Mail-Adresse:
datenschutz.moenchengladbach [at] polizei.nrw.de