Die an Wochenenden angeordnete Videobeobachtung im Bereich der Mönchengladbacher Altstadt ist mit Wirkung zum 1. September um weitere zwölf Monate verlängert worden. Vor jeder Verlängerung wird die polizeilich relevante Lage im videobeobachteten Bereich analysiert und neu bewertet. Die Zahlen der Straftaten und Einsätze sind dort im Vergleich zum Vorjahr gesunken, aber nach wie vor auf einem erwartungsgemäß erhöhten Niveau. Die Videobeobachtung wird vor allem als präventives Instrument, sprich zur Verhinderung von Strafteten gewertet. Zu Zeiten der Videobeobachtung führt die Polizei Mönchengladbach in dem relevanten Bereich gezielte Präsenzstreifen durch, um die Ansprechbarkeit der Polizei sicherzustellen.
Vor Ablauf der Verlängerung in einem jeden Jahr wird die Situation routinemäßig erneut geprüft und bewertet. (cr)
Gemäß § 15 a Abs. 1 Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW), kann die Polizei zur Verhütung von Straftaten einzelne öffentlich zugängliche Orte, an denen wiederholt Straftaten begangen wurden und deren Beschaffenheit die Begehung von Straftaten begünstigt, mittels Bildübertragung beobachten und die übertragenen Bilder aufzeichnen, solange Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass an diesem Ort weitere Straftaten begangen werden. Die Beobachtung ist, falls nicht offenkundig, durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen.
Beim Polizeipräsidium Mönchengladbach wurde, unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe, die Videobeobachtung in der Mönchengladbacher Altstadt 2004 eingeführt.
Dass die Voraussetzungen weiterhin gegeben sind, wird seitdem durch jährliche Auswertungen festgestellt.
Durch die Videobeobachtung werden beim Betreten des Sichtbereiches der Kameras Ihre personenbezogenen Daten als Videodaten verarbeitet.
Weiterführende Informationen finden Sie rechts im Informationsblatt.
E-Mail: datenschutz.moenchengladbach [at] polizei.nrw.de